Sportbootführerscheine in der BRD

Amtliche Sportbootführerscheine:
MOTORBOOTESEGELBOOTEBEREICH
Sportbootführerschein Binnen unter Motor
ab 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben
Gilt bis 14,99 Meter Länge.
(in Berlin generell vorgeschrieben)
Voraussetzungen: 16 Jahre
Sportbootführerschein Binnen unter Segel
nicht amtlich vorgeschrieben,
 wird aber meist verlangt, um ein Boot mieten zu können
(in Berlin ab 3 qm Segelfläche vorgeschrieben)
Voraussetzungen: 14 Jahre
Binnengewässer
alle Binnengewässer 
innerhalb der BinnenSchStrO, 
der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt
Sportbootführerschein See
ab 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben
Keine Begrenzung der PS-Stärke und Bootsgröße.
(Das Sportboot darf jedoch nicht gewerblich genutzt werden, der SBF-See gilt nicht auf Binnengwässern)
Voraussetzungen: 16 Jahre
 Küstengewässer
im Geltungsbereich der SeeSchStrO
3 Seemeilen-Bereich und Seeschiffahrtsstraßen, 
der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt
Sportküstenschifferschein
unter Motor (SKS)
freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
Voraussetzungen: 16 Jahre,
SBF-See, bis zur Praxisprüfung 300 sm Erfahrung
Sportküstenschifferschein
unter Segel (SKS)
freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
Voraussetzungen: 16 Jahre,
SBF-See, bis zur Praxisprüfung 300 sm Erfahrung
Küstengewässer
bis 12 Seemeilen
der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt
Sportseeschifferschein
unter Motor (SSS)
freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben
Voraussetzungen: 16 Jahre,
SBF-See, 1000 sm Erfahrung nach SBF-See
(oder 700 sm nach BR-Schein)
Sportseeschifferschein
unter Segel (SSS)
freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben
Voraussetzungen: 16 Jahre,
SBF-See, 1000 sm Erfahrung nach SBF-See,
(oder 700 sm nach BR-Schein)
Küstengewässer
bis 30 Seemeilen
gesamte Ostsee, gesamtes Mittemeer, Teile der Nordsee, wird im Ausland anerkannt
Sporthochseeschifferschein
unter Motor (SHS)
freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben
Voraussetzungen: 18 Jahre,
Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm
Sporthochseeschifferschein
unter Segel (SHS)
freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben
Voraussetzungen: 18 Jahre,
Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm
Hochsee
alle Weltmeere


Amtliche Sportbootführerscheine (Poster des DSV) (PDF 1,98 MB)


Segelführerscheine des Deutschen Seglerverbandes (werden nicht mehr geprüft!)  
siehe Hinweis
SEGELBOOTEBEREICH
A-Schein
Nicht amtlich vorgeschrieben,
(in Berliner Gewässern wird ab 3 qm Segelfläche der amtliche SBF unter Segel vorgeschrieben)
Voraussetzungen: 14 Jahre
Binnengewässer
Alle Binnengewässer innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung, 
der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt)
BR-Schein
Nicht amtlich vorgeschrieben, wird aber von fast allen Charteragenturen verlangt.
Voraussetzungen: 16 Jahre, bei der 1.Teilprüfung SBF-Binnen/Segel, oder SBF-See, oder 150 sm Praxiserfahrung
Küstengewässer
bis 12 Seemeilen
BK-Schein
Voraussetzungen: 18 Jahre, BR-Schein und danach 1000 sm
Küstengewässer
bis 30 Seemeilen
gesamte Ostsee, gesamtes Mittemeer, Teile der Nordsee
C-Schein
Voraussetzungen: 18 Jahre, 
BK-Schein und danach 2000 sm
Hochsee
alle Weltmeere
Hinweis:
Die Segelscheine des DSV, die schon seit Jahrzehnten bestehen, behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Sie wurden allerdings durch die oben genannten amtlichen Sportbootführerscheine ergänzt und existieren seitdem parallen zu den amtlichen Befähigungsnachweisen. Die DSV-Führerscheine werden nicht mehr geprüft.
 

Weitere Informationen unter "Häufig gestellte Fragen"

HomeZuletzt aktualisiert am 16.11.2008