| MOTORBOOTE | SEGELBOOTE | BEREICH |
| Sportbootführerschein Binnen unter Motor ab 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Gilt bis 14,99 Meter Länge. (in Berlin generell vorgeschrieben) Voraussetzungen: 16 Jahre | Sportbootführerschein Binnen unter Segel nicht amtlich vorgeschrieben, wird aber meist verlangt, um ein Boot mieten zu können (in Berlin ab 3 qm Segelfläche vorgeschrieben) Voraussetzungen: 14 Jahre | Binnengewässer alle Binnengewässer innerhalb der BinnenSchStrO, der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt |
| Sportbootführerschein See ab 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Keine Begrenzung der PS-Stärke und Bootsgröße. (Das Sportboot darf jedoch nicht gewerblich genutzt werden, der SBF-See gilt nicht auf Binnengwässern) Voraussetzungen: 16 Jahre | Küstengewässer im Geltungsbereich der SeeSchStrO 3 Seemeilen-Bereich und Seeschiffahrtsstraßen, der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt | |
| Sportküstenschifferschein unter Motor (SKS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, Voraussetzungen: 16 Jahre, SBF-See, bis zur Praxisprüfung 300 sm Erfahrung | Sportküstenschifferschein unter Segel (SKS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, Voraussetzungen: 16 Jahre, SBF-See, bis zur Praxisprüfung 300 sm Erfahrung | Küstengewässer bis 12 Seemeilen der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt |
| Sportseeschifferschein unter Motor (SSS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben Voraussetzungen: 16 Jahre, SBF-See, 1000 sm Erfahrung nach SBF-See (oder 700 sm nach BR-Schein) | Sportseeschifferschein unter Segel (SSS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben Voraussetzungen: 16 Jahre, SBF-See, 1000 sm Erfahrung nach SBF-See, (oder 700 sm nach BR-Schein) | Küstengewässer bis 30 Seemeilen gesamte Ostsee, gesamtes Mittemeer, Teile der Nordsee, wird im Ausland anerkannt |
| Sporthochseeschifferschein unter Motor (SHS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben Voraussetzungen: 18 Jahre, Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm | Sporthochseeschifferschein unter Segel (SHS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben Voraussetzungen: 18 Jahre, Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm | Hochsee alle Weltmeere |
Amtliche Sportbootführerscheine (Poster des DSV) (PDF 1,98 MB)
Segelführerscheine des Deutschen Seglerverbandes (werden nicht mehr geprüft!) siehe Hinweis
| SEGELBOOTE | BEREICH |
| A-Schein Nicht amtlich vorgeschrieben, (in Berliner Gewässern wird ab 3 qm Segelfläche der amtliche SBF unter Segel vorgeschrieben) Voraussetzungen: 14 Jahre | Binnengewässer Alle Binnengewässer innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung, der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt) |
| BR-Schein Nicht amtlich vorgeschrieben, wird aber von fast allen Charteragenturen verlangt. Voraussetzungen: 16 Jahre, bei der 1.Teilprüfung SBF-Binnen/Segel, oder SBF-See, oder 150 sm Praxiserfahrung | Küstengewässer bis 12 Seemeilen |
| BK-Schein Voraussetzungen: 18 Jahre, BR-Schein und danach 1000 sm | Küstengewässer bis 30 Seemeilen gesamte Ostsee, gesamtes Mittemeer, Teile der Nordsee |
| C-Schein Voraussetzungen: 18 Jahre, BK-Schein und danach 2000 sm | Hochsee alle Weltmeere |
Weitere Informationen unter "Häufig gestellte Fragen"
| Zuletzt aktualisiert am 16.11.2008 |