Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse

VDS-Segel-Junior-Grundschein
Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren lernen das Segeln auf Optimisten Ein Schwimmnachweis (Seepferdchen) ist Voraussetzung für die Kursteilnahme. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im VDS-Juniorsegelschein bestätigt.

 

Geltungsbereich: Binnengewässer.

 

Voraussetzungen: Mindestalter 7 Jahre.

DSV-Jüngstensegelschein
Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jüngstensegelscheininhaber ausgeschrieben sind.

 

Geltungsbereich: Binnengewässer.

 

Voraussetzungen: Mindestalter 12 Jahre, VDS-Segel-Junior-Grundschein.

VDS-Segel-Grundschein

In einem Segelkurs zum Segelgrundschein werden Sie die Grundfertigkeiten zum Segeln einer Jolle erlernen. Der Kurs ist so konzipiert, dass Sie praxisorientiert ein Basiswissen erlangen, dass Sie befähigt unter einfachen Wetterbedingungen (leichter Wind) eine Jolle zu segeln. Nach einer abschließenden Theorie- und Praxisprüfung erhalten Sie Ihren Segelgrundschein Jolle.

.
Geltungsbereich: Grundsätzlich können Sie sich mit diesem Grundschein auf allen Binnengewässern eine Jolle oder ein kleines Kielboot im abgegrenzten Bereich mieten (Ausnahmen: Berliner Gewässer und der Bodensee).

 

Voraussetzungen: Mindestalter 12 Jahre.

Katamaran-Grundschein
Der Sportcatamaran ist ein Segelboot, das dem Segler schnelle Reaktionen und Geschicklichkeit abverlangt. Die schon bei leichten Windstärken erreichten, rasanten Geschwindigkeiten und das etwas andere Manövrierverhalten erfordern spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese werden in einem speziellen Lehrgang an einer VDS-Schule unter fachkundiger Anleitung trainiert und nach einer Prüfung im Catamaran-Grundschein bescheinigt. Die Ausbildung zum Catamaran-Grundschein in sehr Praxis bezogen und vermittelt das sichere Handling des Catamarans in allen Situationen.

 

Geltungsbereich: Binnengewässer und küstennahe Gewässer.

 

Voraussetzungen: Mindestalter 12 Jahre; VDS-Segel-Grundschein (oder vergleichbare Kenntnisse).

Sportbootführerschein-Binnen (Segel und Motor)
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
Geltungsbereich: Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,2 PS) bei Elektromotoren , auf den Rhein ab 3,68 kW ( 5 PS). Für Segelfahrzeuge auf Berliner Gewässern ab 3 qm.

 

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre (14 Jahre für den Sportbootführerschein unter Segel). Medizinischer Tauglichkeitsnachweis und Kfz-Führerscheine (oder Führungszeugnis).

VDS-Segelschein Jolle/offenes Kielboot
Der zur Saison 2015 eingeführte Segelschein Jolle/offenes Kielboot setzt, anders als andere weiterführende Segelscheine, einen klaren Schwerpunkt auf die seglerische Ausbildung. Die praktische Bootsführung unter Segeln basierend auf den notwendigen theoretischen Kenntnissen über das Boot, die Segeleinstellungen und den Wind sowie die Anwendung guter Seemannschaft stehen bei der Ausbildung zum Segelschein Jolle/offenes Kielboot im Fokus. Prüfungsabnahme direkt nach dem Kurs ohne Voranmeldung.

 

Geltungsbereich: Auf allen deutschen Binnenewässern (Ausnahmen: Berlin und der Bodensee).

 

Voraussetzungen: Mindestalter 12 Jahre; VDS-Segel-Grundschein (oder vergleichbare Kenntnisse).

Sportbootführerschein-Binnen unter Motor
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor unter 15 Meter Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

 

Geltungsbereich: Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,2 PS) bei Elektromoren, auf den Rhein ab 3,68 kW ( 5 PS).

 

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre. Medizinischer Tauglichkeitsnachweis und Kfz-Führerschein (oder Führungszeugnis).

Sportbootführerschein-See
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm).

 

Geltungsbereich Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,2 PS) bei Elektromoren bis max. 3 Seemeilen.

 

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre. Medizinischer Tauglichkeitsnachweis und Kfz-Führerschein (oder Führungszeugnis).

Sportküstenschifferschein (SKS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern.

 

Geltungsbereich: Alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste. Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

 

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre. Besitz des Sportbootführerschein-See, Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern.

VDS-Segelschein-Yacht

Die Ausbildung zum Segelschein Yacht wurde zur Saison 2015 neu konzipiert. Die Ausbildung ist modular aufgebaut und legt den Fokus auf das flexible, sichere Handeln des Seglers an Bord und den seemännisch richtigen Umgang mit der Yacht. Mit den Zusatzmodulen Navigation, Spinnaker- und Gennakersegeln sowie der Skippertrainings kann sich der Segler nach eigenem Tempo bis zur Schiffsführerqualifikation weiterbilden. Nach dem Törn findet eine theoretische sowie eine praktische Prüfung statt. Mit diesem Segelschein Yacht kann in Verbindung mit dem amtlichen Sportbootführerschein-See (Küstengewässer) und dem amtlichen Sportbootführerschein-Binnen (Binnengewässer) eine Yacht gechartert werden.

 

Voraussetzungen: Mindestalter 14 Jahre.

Sportseeschifferschein (SSS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

 

Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre. Besitz des Sportbootführerschein-See, Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.